Was sind Prädikantinnen und Prädikanten und was sind ihre Aufgaben?

Auf Antrag des Presbyteriums können geeignete Mitglieder der Kirchengemeinde zu Prädikantinnen oder Prädikanten berufen werden. Übersetzt bedeutet diese Bezeichnung nichts anderes als Predigerin bzw. Prediger.

Während einer zweijährigen Rüstzeit werden sie in mehreren Kursen von der Landeskirche auf ihren Dienst vorbereitet. Dabei begleitet sie eine Pfarrerin oder ein Pfarrer als Mentorin oder Mentor. Prädikantinnen und Prädikanten sind ehrenamtlich tätig. Sie leiten Gottesdienste, predigen und teilen das Abendmahl aus, sie können auch Trauerfeiern, Taufen und Trauungen durchführen. Bei der Ausübung ihres Predigtdienstes tragen sie einen Talar.

Darüber hinaus können auch Beschäftigte einer Kirchengemeinde, sofern sie über eine entsprechende Qualifikation verfügen, zu Prädikantinnen bzw. Prädikanten berufen werden. Sie üben ihren Dienst im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses aus.

Text: Jochen Herling

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